l Allgemeine Geschäftsbedingungen - Karin's Cleaning-Team e. K.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Für alle Angebote, Warenbestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen von Karin’s Cleaning-Team e.K. sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden. Alle Angebote sind bis zur offiziellen Annahme unverbindlich. Angebote sind schriftlich zu fixieren. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unberücksichtigt wirksam. Ein Vertrag kommt mit Bezahlung, einer Auftragsbestätigung oder einer Email oder Fax mit Auftragserteilung zustande. Ein Vertrag kommt spätestens mit dem Beginn der von Karin’s Cleaning-Team e. K. durchgeführten Leistung zustande. Bei Abschluss eines Vertrages bzw. Inanspruchnahme einer Leistung durch Karin’s Cleaning-Team e. K. gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als akzeptiert und rechtskräftig.

Im Falle der Nichterfüllung eines Vertrages aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, kann Karin’s Cleaning-Team e. K. 20 % des Auftragswertes sowie alle bislang angefallenen Kosten berechnen. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Karin’s Cleaning-Team e. K. bei Abschluss eines Dienstleistungs-, oder Servicevertrages rechtsverbindlich an. Dies gilt auch für alle Dienstleistungen, durch welche ein Vertragsabschluss generiert wird.

§ 2 Angebote

Angebote von Karin’s Cleaning-Team e. K. sind unverbindlich. In Angeboten enthaltene Informationen und Angaben sind keinesfalls als verbindlich zu verstehen. Mündliche Absprachen bedürfen zwingend eine schriftliche Bestätigung von Beiden Geschäftspartnern.

§ 3 Art und Umfang der Leistungen

Vertraglich vereinbarte Leistungen sind von Karin’s Cleaning-Team e. K. sachgerecht und fachgerecht zu erbringen. Die Reinigungsarbeiten erfolgen an Werktagen, sofern es nicht anders vertraglich vereinbart wurde. Die für die Dienstleistungen erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber kostenlos und rechtzeitig zu übergeben. Sollte der Auftraggeber keinen Schlüssel zur Verfügung stellen wollen, muss er dafür sorgen, dass das Reinigungspersonal schnellstmöglich zu den vereinbarten Reinigungszeiten Zutritt zum Objekt erlangt. Erlangt das Reinigungspersonal keinen Zutritt aufgrund des Verschuldens des Auftraggebers, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Reinigungstag in Rechnung zu stellen. Zudem ist Karin’s Cleaning-Team e. K. berechtigt externe Unternehmen zur Auftragserfüllung zu beschäftigen.

§ 4 Reinigungspersonal

Karin’s Cleaning-Team e. K. stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Die Arbeitskräfte sind verpflichtet, Gegenstände die im Reinigungs-Objekt gefunden werden unverzüglich dem Auftraggeber zu übergeben. Das Reinigungspersonal ist verpflichtet, über alle bekannt gewordenen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und keinerlei Informationen an Dritte zu übermitteln. Zudem ist dem Reinigungspersonal strengstens untersagt, in Akten, Ordnern, Briefen und Ähnlichem Einblick zu nehmen. Schränke und Ähnliches dürfen zudem nicht geöffnet werden, ohne dies vorher mit dem Auftraggeber aufgrund von Reinigungsmaßnahmen abzustimmen. Dritte Personen dürfen zudem in keine Objekte des Kunden ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers oder Auftragnehmers mitgenommen werden. Gegenüber dem Kunden ist das Reinigungspersonal verpflichtet, stets freundlich und hilfsbereit aufzutreten und auftretende Probleme direkt dem Arbeitgeber zu melden.

§ 5 Abwerbung der Arbeitskräfte von Karin’s Cleaning-Team e. K.

Die Abwerbung der Arbeitskräfte von Karin’s Cleaning-Team e. K. stellt eine grobe Vertragsverletzung dar. Dabei gilt schon der Versuch der Abwerbung als grobe Vertragsverletzung. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem Personal von Karin’s Cleaning-Team e. K., bzw. die Beeinflussung des Personals von Karin’s Cleaning-Team e. K. zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen. Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist Karin’s Cleaning-Team e. K. berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort fristlos zu lösen und Schadensersatz in Höhe des Entgeltes bis zum rechtmäßigen Vertragsende zu fordern. Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zudem zur Bezahlung eines Schadensersatzanspruches in Höhe eines Jahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist. Bei versuchter oder erfolgter Abwerbung von Mitarbeitern, die langfristig bei Karin’s Cleaning-Team e. K. beschäftigt sind, ergibt sich ein höherer Schadensersatzanspruch. Dieser richtet sich vor allem an die Dauer des bisherigen Arbeitsverhältnisses und dem Wert des Mitarbeiters im Unternehmen.

§ 6 Gewährleistung

Ohne unverzüglichen schriftlichen Einwand (Brief, Email) seitens des Auftraggebers gilt ein von Karin’s Cleaning-Team e.K. durchgeführter Auftrag nach spätestens 24 Stunden als abgenommen und auftragsgerecht erfüllt. Sollte die Erfüllung nicht vertragsgemäß erfolgt sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gem. § 281 Abs. 2 BGB zu setzen. Einmalige Dienstleistungen müssen spätestens 24 Stunden nach Mitteilung der Fertigstellung oder nach dem vereinbarten Fertigstellungstermin abgenommen werden. Erfüllt der Auftraggeber diese Pflicht nicht, gilt der Auftrag als vollständig abgenommen. Berechtigte Mängel die beanstandet wurden, muss Karin’s Cleaning-Team e.K. eine Nacherfüllung leisten. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Fläche und Gegenstände nicht an Karin’s Cleaning-Team e.K. weitergeleitet hat, wird grundsätzlich keine Gewährleistung übernommen. Der Auftraggeber hat zudem dafür zu sorgen, dass die zu reinigenden Flächen und Objekte in zugänglich und erreichbar sind. Besondere Räume und Objekte sind vorher bezüglich der Zugänglichkeit und Erreichbarkeit gesondert zu vereinbaren.

§ 7 Entgelt

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbar, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Kommt es zu Zahlungsverzögerungen, ist Karin’s Cleaning-Team e. K. berechtigt, eine Mahngebühr von 15 Euro in Rechnung zu stellen.

§ 8 Kündigung

Abgeschlossene Service oder Dienstleistungsverträge gem. § 1 sind mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich per Post zu kündigen. Anders eingehende Kündigungen sind unwirksam. Die Durchführung der Reinigungs-, bzw. Dienstleistungen durch Karin’s Cleaning-Team e. K. erfolgt im letzten Vertragsmonat nur bei Vorkasse des gesamten Rechnungsbetrages.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.

Für Rechtschreibfehler wird keine Haftung übernommen.